In unserer Beratung zeigen wir Ihnen die optimalen Wege für Ihre Altersvorsorge. Als ungebundener Makler können wir Ihnen die besten Tarife am Markt ohne Mehrkosten vermitteln. Zusammen erarbeiten wir Ihre individuelle Strategie, damit Ihre Altersvorsorge optimal aufgestellt wird. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.
Höchste Rente & höchstes Kapital dank unabhängigem Marktvergleich
Staatliche Förderungen mit modernen Tarifen kombinieren und optimieren
Hilfe von der Beratung bis zum Antrag und 100% kostenneutrale Beratung
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FAQ Altersvorsorge
Eine gute Faustformel ist, ca. 10-15% des Nettoeinkommens für die Altersvorsorge zu sparen. Natürlich ist hier eine individuelle Beratung nötig, um hier eine genaue Aussage treffen zu können.
Das ist kein Problem.
Sollten Sie z.B. arbeitslos werden oder einfach einen finanziellen Engpass haben: Bei eigentlich allen Anbietern am Markt können Sie die Beiträge flexibel gestalten und die Beiträge herabsetzen. Der Mindestbeitrag ist oft bei nur 25€ pro Monat.
Auch Beitragspausen sind bei vielen Anbietern möglich.
Dann bezahlen Sie für eine Zeit lang gar keine Beiträge.
Später können Sie selbst entscheiden, ob Sie wieder Beiträge bezahlen möchten und in welcher Höhe.
Mit der Option einer Beitragspause können Sie Ihren Vertrag also jederzeit behalten.
Je nach Art der Altersvorsorge ist Ihr Vertragskapital vererbbar.
Bei einer Privat-Rente ist es an jede andere Person flexibel vererbbar, bei staatlichen geförderten Tarifen (Basis-Rente, Riester-Rente, Betriebliche Altersvorsorge) ist wird das Vertragskapital an Ihre Ehepartner/in oder kindergeldberechtigte Kinder vererbt. Je nach Art der Altersvorsorge erfolgt die Vererbung in Form einer (lebenslange) Rente oder einer Kapitalabfindung.
Für die Höhe der Todesfallleistung ab dem Rentenbeginn gibt es i.d.R. zwei Arten der Berechnung: Die „Rentengarantiezeit“ (RGZ) und die „Kapitalrückgewähr“.
Die Rentengarantiezeit hat nichts mit der Laufzeit der eigenen Rente zu tun, denn diese wird immer ausgezahlt solange man lebt. Die RGZ beschreibt den Zeitraum, in dem ab Rentenbeginn eine Vererbung an Hinterbliebene stattfinden kann. Ein Beispiel: Die Rente beginnt mit 67 und es wird eine RGZ von 20 Jahren vereinbart, Sie versterben allerdings nach 13 Jahren Rentenbezug mit 80 Jahren. Dann würde die Todesfallleistung genau die restlichen 7 Jahre der RGZ betragen.
Die zweite Möglichkeit der Todesfallleistung ist die Kapitalrückgewähr oder auch Abfindung des Restkapitals genannt. In der Ansparphase vor dem Rentenbeginn ist das sogar der Normalfall. Bei der Kapitalrückgewähr wird im Todesfall das restliche Vertragskapital, an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Haben Sie bei Rentenbeginn mit 67 z.B. ein Kapital von 200.000€ und erhalten daraus monatlich eine Rente von 1.000€ und versterben nach 10 Jahren Rentenbezug im Alter von 77 Jahren, dann haben Sie 120.000€ ausgezahlt bekommen, der Rest von 80.000€ wird dann an Ihre Hinterbliebenen vererbt.
Es gibt viele unterschiedliche Arten und Tarife für die Altersvorsorge. Bei guten Anbietern liegen die Effektivkosten bei ca. 1% pro Jahr – d.h. die Renditeminderung der Geldanlage (z.B. MSCI World ETF o.ä.) beträgt 1% durch die Gebühren der Versicherung. Wenn der ETF also 9% Rendite erzielt, dann kommen 8% bei Ihnen an. Und dafür bekommen Sie viele Vorteile, bei einer Privat-Rente u.a.
– Steuervorteile bei der Einzahlung: Keine Vorabpauschale & steuerfreies Rebalancing / Umschichten der Fonds
– Steuervorteile bei der Auszahlung: Günstiges Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung und steuerlich optimierte Ertragsanteilsbesteuerung bei Rentenzahlung
– Flexible Garantiemodelle – oft jederzeit anpassbar
– Zusatzversicherungen z.B. Absichung bei Berufsunfähigkeit mit Übernahme der Beitragszahlung durch den Versicherer usw.
Übrigens sind „kostenlose“ Online-Broker nicht kostenfrei.
Alleine die Vorabpauschale kostet Sie circa 0,4% Renditeminderung pro Jahr, weil jedes Jahr bereits Steuern entnommen werden, die Ihnen im Zinseszins zum Vermögensaufbau fehlen.
Jede private Altersvorsorge zahlt Ihnen bei Wahl der Verrentung eine lebenslange Rente und zwar so lange Sie leben, egal wie alt Sie werden.
Die Lebenserwartung ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Dank einer oft gesünderen Lebensweise und vor allem besserer medizinischer Versorgung können heute viele Menschen sehr alt werden. Egal wie alt Sie werden, die Rente wird bei Rentenversicherungen immer lebenslang gezahlt. Die Lebenserwartung wird nach sog. Sterbetafeln berechnet, diese prognostizieren die zukünftige Lebenserwartung. Die privaten Rentenversicherung verwenden dabei andere Sterbetafeln als die des Statistisches Bundesamts, die für alle Menschen in Deutschland gelten. Tatsächlich schließen Menschen mit Vorerkrankungen oder sehr wenig Geld nur selten private Rentenversicherungen ab, daher ist deren Lebenserwartung generell geringer, das drückt die Lebenserwartungen insgesamt nach unten. Die Versicherer rechnen auch mit höherer Lebenserwartung, da sie immer vorsichtig kalkulieren müssen. Sollten die Versicherer zu vorsichtig kalkuliert haben und mehr Kunden vor der errechneten Lebenserwartung versterben, dann fallen sog. Risikogewinne an, davon müssen die Versicherer dann mindestens 90% an die Kunden in Form von Überschüssen auszahlen. Die vorsichtige Kalkulation dient der langfristigen Stabilität und Finanzierbarkeit der Renten aller Kunden.
Rechnen Sie selbst gerne einmal, wie alt Sie werden:
www.wie-alt-werde-ich.de
Ein privates ETF-Depot o.ä. ist super für den Vermögensaufbau.
Eine lebenslange Auszahlung im Alter selbst sicher gewährleisten zu können, halten wir aber für fragwürdig. Dann müssten Sie ja mit 80, 90 oder 100 Jahren noch fit genug sein, die Märkte zu beobachten und in Crashs und Bärenmärkten zu reagieren.
